AGB – Reinigungsservice Gera | Hochdruck Gera

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hochdruck Gera – Christian Schneider
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Hochdruck Gera, Inhaber Christian Schneider, Pfortener Straße 6, 07545 Gera.

Sie gelten gegenüber privaten Auftraggebern, gewerblichen Auftraggebern, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und sonstigen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot von Hochdruck Gera durch den Auftraggeber angenommen oder ein Termin bzw. Auftrag beidseitig bestätigt wird. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder auf anderem elektronischem Weg erfolgen.

Angebote sind freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Termine gelten erst als verbindlich, wenn sie von Hochdruck Gera bestätigt wurden.

3. Leistungen

Hochdruck Gera bietet insbesondere folgende Reinigungsleistungen an:

Steinreinigung, Pflasterreinigung, Gehwegreinigung und Außenflächenreinigung

Fenster- und Glasreinigung

Wintergartenreinigung, Glasdachreinigung und Terrassendachreinigung

Treppenhausreinigung und Objektreinigung

Unterhaltsreinigung für Gewerbe, Büros, Praxen, Läden, Hausverwaltungen und vergleichbare Objekte

Leerwohnungsreinigung nach Auszug

Umzugsreinigung und Bauendreinigung

Solaranlagenreinigung nach Objektprüfung

Heizkörperreinigung ohne Demontage

Polster- und Teppichreinigung nach Absprache

Geruchsneutralisierung / Ozonbehandlung nach vorheriger Prüfung

weitere objektbezogene Reinigungsarbeiten nach Absprache

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

4. Keine private Haushaltsreinigung

Hochdruck Gera bietet keine regelmäßige private Haushaltsreinigung, keine private Unterhaltsreinigung und keine laufende Wohnungsreinigung in Privathaushalten an.

Für Privatkunden stehen insbesondere Steinreinigung, Fenster- und Glasreinigung, Wintergartenreinigung, Glasdachreinigung und Heizkörperreinigung im Fokus.

Regelmäßige Unterhaltsreinigung wird ausschließlich für Gewerbe, Büros, Praxen, Läden, Hausverwaltungen und vergleichbare Objekte angeboten.

5. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen

Die Leistungen werden nach Objekt, Zustand, Verschmutzung, Zugänglichkeit, Materialbeschaffenheit, gewünschtem Umfang und tatsächlichem Aufwand ausgeführt.

Nicht automatisch enthalten sind insbesondere:

Entsorgung oder Beräumung

Demontagearbeiten

Entfernung starker Klebereste, Farbreste oder Sonderverschmutzungen

Schimmelbehandlung

Gefahrstoffreinigung

Reparaturen

technische Wartung oder Prüfung von Anlagen

Arbeiten auf nicht gesicherten Dächern oder unsicher erreichbaren Flächen

Diese Arbeiten erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und von Hochdruck Gera fachlich und organisatorisch durchgeführt werden können.

6. Besondere Hinweise zu einzelnen Leistungen

Bei Hochdruck-, Stein-, Osmose-, Glas- oder Solaranlagenreinigung kann Wasser des Auftraggebers verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Heizkörperreinigung erfolgt keine Demontage. Gereinigt wird nur, soweit der Heizkörper zugänglich ist.

Bei Solaranlagenreinigung übernimmt Hochdruck Gera keine technische Wartung, keine Elektroprüfung, keine Reparatur und keine Garantie auf einen bestimmten Stromertrag.

Bei Ozonbehandlungen dürfen sich während der Anwendung keine Personen, Tiere oder empfindlichen Gegenstände im Raum befinden, sofern dies vorher so angewiesen wurde. Lüftungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.

Bei Steinreinigung, Glasreinigung, Wintergartenreinigung oder Solaranlagenreinigung hängt das Ergebnis von Material, Alter, Zustand, Verschmutzung und Vorschäden ab. Ein Neuzustand oder ein bestimmtes Reinigungsergebnis wird nicht garantiert.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.

Insbesondere sind, soweit erforderlich:

Fensterbänke, Arbeitsbereiche und Zugänge freizuräumen

empfindliche Gegenstände zu entfernen oder zu sichern

Tiere fernzuhalten

Park- und Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen

Strom- und Wasseranschlüsse zugänglich zu machen, soweit erforderlich

Schlüssel, Zugangscodes oder Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen

Wird die Leistung durch fehlenden Zugang, blockierte Flächen, fehlende Vorbereitung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände erschwert oder verhindert, kann Hochdruck Gera den Mehraufwand oder Ausfall angemessen berechnen.

8. Termine, Terminverschiebung und Wetter

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei wetterabhängigen Außenarbeiten, insbesondere Steinreinigung, Fensterreinigung, Wintergartenreinigung, Solaranlagenreinigung oder Arbeiten im Außenbereich, kann Hochdruck Gera den Termin verschieben, wenn die Durchführung wegen Wetter, Sicherheit oder Ausführungsqualität nicht sinnvoll möglich ist.

Gleiches gilt bei Krankheit, Unfall, technischen Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen.

9. Stornierung und Ausfall

Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann Hochdruck Gera eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 €, berechnen.

Ist der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist niemand erreichbar oder kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, kann Hochdruck Gera den vereinbarten Auftragswert ganz oder teilweise berechnen.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Hochdruck Gera bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

10. Preise und Angebote

Es gelten die individuell vereinbarten Preise aus Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Vereinbarung.

Hochdruck Gera nennt auf der Website keine verbindlichen Pauschalpreise. Die Kalkulation erfolgt individuell nach Objekt, Fläche, Zustand, Verschmutzung, Zugänglichkeit, gewünschtem Umfang, Turnus und Aufwand.

Angebote können je nach Objekt, Verschmutzung, Material, Zugang, Einsatzaufwand, Zusatzleistungen, Intervall und Sondervereinbarung unterschiedlich ausfallen.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden in der Regel nach Leistungserbringung per E-Mail übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, ist die Rechnung sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Hochdruck Gera berechtigt, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

12. Abnahme und Reklamation

Der Auftraggeber oder ein Vertreter soll die Leistung nach Möglichkeit direkt nach Ausführung prüfen und abnehmen.

Offensichtliche Mängel sind möglichst unverzüglich nach Leistungserbringung mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind nur möglich, soweit der Mangel bei der Abnahme nicht erkennbar war oder gesetzliche Rechte bestehen.

Reklamationen müssen nachvollziehbar beschrieben und nach Möglichkeit mit Fotos belegt werden.

Liegt ein berechtigter Mangel vor, erhält Hochdruck Gera zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Eine Nachbesserung erfolgt nur bei tatsächlich vorhandenen und von Hochdruck Gera zu vertretenden Mängeln. Keine Mängel sind insbesondere alters-, material- oder zustandsbedingte Einschränkungen, die trotz fachgerechter Reinigung sichtbar bleiben.

13. Haftung

Hochdruck Gera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hochdruck Gera nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Keine Haftung besteht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Alterung, Materialermüdung, poröse Dichtungen, lose Fugen, Risse, Sprünge, Vorschäden, unsachgemäße Vorbehandlung oder unzureichende Vorbereitung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Hochdruck Gera vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden, empfindliche Materialien, undichte Stellen, besondere Risiken oder frühere Schäden hinzuweisen.

14. Besondere Haftungsausschlüsse

Hochdruck Gera haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Sicherheits-, Lüftungs-, Zugangs- oder Vorbereitungshinweise nicht beachtet.

Bei Reinigungsarbeiten an älteren, vorgeschädigten oder empfindlichen Materialien kann trotz sorgfältiger Ausführung ein Restrisiko bestehen. Hierüber wird soweit erkennbar vorab gesprochen.

Bei Solaranlagen übernimmt Hochdruck Gera keine Haftung für technische Defekte, Ertragsausfälle, elektrische Probleme oder Schäden, die nicht durch die Reinigungsleistung verursacht wurden.

15. Bild- und Videodokumentation

Hochdruck Gera darf Fotos und Videos zur internen Dokumentation der Leistung, des Objektzustands und der Arbeitsergebnisse erstellen.

Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, wenn keine personenbezogenen Daten, privaten Inhalte, Adressen, Kennzeichen oder sonstige identifizierbare Informationen erkennbar sind oder wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Der Auftraggeber kann einer werblichen Nutzung jederzeit widersprechen.

16. Datenschutz

Kundendaten werden ausschließlich zur Kommunikation, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Dokumentation verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Auftraggeber eingewilligt hat.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

17. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Beginnt Hochdruck Gera auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, kann der Verbraucher bei Widerruf zum Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung verpflichtet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist die Dienstleistung vollständig erbracht und hat der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie seine Kenntnis bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, kann das Widerrufsrecht erlöschen.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung bleibt hiervon unberührt.

18. Subunternehmer und Kooperationspartner

Hochdruck Gera ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Hilfspersonen, Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen, sofern dies für die Ausführung des Auftrags sinnvoll ist.

Werden Leistungen durch Partnerbetriebe eigenständig angeboten, beauftragt oder abgerechnet, haftet Hochdruck Gera nur für den eigenen Leistungsanteil.

19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gera.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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